Coole Büroeinheit im Werksviertel

81671 München

38,00 €
pro Quadratmeter
150 - 390 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
81671 München
Nutzungsart
Gewerbe
Immobilientyp
Büro/Praxis, Bürofläche
Gesamtfläche
390 m2
Büroflächen
390 m2
Fläche teilbar ab
150 m2
Zustand
neuwertig
verfügbar ab
nach Vereinbarung
Online-ID
9829943
Anbieter-ID
11264
Stand vom
04.11.2024
provisionsfrei
Preis pro m²
38,00 €
Betriebs- / Neben­kos­ten
4,90 €
Aufzug
provisionsfrei
Räume veränderbar
Gebäudeart
nicht-Wohnimmobilie
Heizungsart
Zentralheizung

Das ehemalige Pfanni-Werksgebäude 'Werk 3' wurde anhand eines vorgesetzten Fassadenelements zum schicken Loftgebäude umgebaut sowie um einen Neubauteil erweitert. Es entstanden außergewöhnliche Büro- und Atelierflächen für Agenturen, Künstler und Kreative, Showrooms und Ladenflächen. Wer also nicht nur Wert auf minimalistische, loftartige Büroflächen ganz im Sinne von New-Work, sondern auch auf eine illustre Nachbarschaft legt, der ist hier bestens aufgehoben. Die Mietfläche verfügt über eine offene Raumgestaltung und einzelnen Meetingräumen.

Ausstattung

- beschichteter Estrich - Glaselemente - abgehängte Pendelleuchten - CAT7-Verkabelung (muss eventuell auf Ihren Bedarf angepasst werden) - Personen- und Lastenlift vorhanden - Raumhöhe von bis zu 4,20 m - außen liegender, elektrisch bedienbarer Sonnenschutz

Lage

- im Werksviertel-Mitte, zwischen Orleans-, Rosenheimer Straße und Berg-am-Laim-Straße - U- und S-Bahn Ostbahnhof - zahlreiche angesagte Restaurants, Bars, Hotels und weitere Annehmlichkeiten wie Supermärkte oder Fitnessstudios befinden sich im Umfeld

Sonstiges

- Tiefgaragen-Stellplätze ausreichend vorhanden (à € 180,00 zzgl. gesetzl. MwSt.) - 8 öffentliche E-Ladesäulen (38 kW Type 2) sind auf dem Gelände - Lagerflächen: 1 x ca. 3 m² und 1 x ca. 5 m (Mietpreis auf Anfrage) - Gewerbesteuerhebesatz von 490 % - Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01.05.2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.

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Breitwieser Roth GmbH

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