Büro oder Showroom ... Klimatisiert und mit Anlieferungsrampe am Haus

80807 München

19,00 €
pro Quadratmeter
110 - 110 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
80807 München
Nutzungsart
Gewerbe
Untertyp
Bürofläche
Gesamtfläche
110 m2
Büroflächen
110 m2
Fläche teilbar ab
110 m2
Zustand
gepflegt
verfügbar ab
ab Januar 2025
Online-ID
9877960
Anbieter-ID
7835
Stand vom
01.12.2024
Provision für Mieter
1,75 MM
Preis pro m²
19,00 €
Betriebs- / Neben­kos­ten
3,10 €
Aufzug
klimatisiert
Parkett
Räume veränderbar
Gebäudeart
nicht-Wohnimmobilie
Baujahr
1996
Baujahr laut Energieausweis
1996,2019
Letzte Modernisierung
2019

Die modern ausgestatteten Räume befinden sich in einem gepflegten Bürohaus im nördlichen Teil Schwabings. Das Gebäude aus dem Jahr 1996 wurde 2019 aufwändig saniert und mit hochwertigen Materialien ausgebaut. Derzeitig wird der große offene Raum als Showroom genutzt. Die Anlieferung geschieht ebenerdig über eine Laderampe.

Ausstattung

- hochwertiger Parkettboden - Beleuchtung über Deckenleuchten - Teeküchenanschlüsse - getrennte WC´s im Hausflur zur gemeinschaftlichen Nutzung - IT-Verkabelung mieterseits - Personenlift - Raumhöhe von ca. 2,73 m - elektrischer, außen liegender Sonnenschutz - Klimaanlage

Lage

- zwischen Leopold-, Domagk- und Ungererstraße - U-Bahn Alte Heide, Tram-Station Parkstadt Schwabing oder Busanbindung - einige Einzelhandelsgeschäfte, ein Fitnesscenter, zwei Lebensmittel-SB-Märkte sowie vielfältige Restaurants, Hotels und Cafés befinden sich in der Nähe - gehobener Bürostandort mit perfekter Anbindung an die A9 und zum Flughafen

Sonstiges

- Stellplätze auf Anfrage - Archivflächen auf Anfrage - öffentliche E-Ladestationen befinden sich ca. 1 Fußminute in der Karl-Weinmair-Straße entfernt - Gewerbesteuerhebesatz 490 % - Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.

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