H-I-M Villenbau GmbH Hochwertige Immobilien München VON DER VISION ZUR EDITION H-I-M Villenbau hat sich auf einen zeitlosen Baustil spezialisiert, der als Weiterentwicklung der Bauhaus-Philosophie eine hochwertige Bauweise und anspruchsvolles Design mit zukunftsweisenden Technologien verbindet. Die charakteristischen Stilelemente der H-I-M Architektur sind stilvoller Minimalismus und besonderer Wohnkomfort, gepaart mit einer klaren Formensprache. Großzügige Wohnbereiche, flexible Grundrisse, extra hohe Wohnräume und raumhohe Manufakturverglasungen, die viel Licht und Sonne in die Wohnungen lassen, zählen zu den Merkmalen des H-I-M Baustils. Weitere Informationen: www.him-villenbau.de Kontakt: info@him-villenbau.de
H-I-M Villenbau GmbH Redwitzstr. 4 81925 München T +49 89 600 88 700 F +49 89 600 88 7025 E-Mail: info@him-villenbau.de https://www.him-villenbau.de Technischer Geschäftsführer: Christian Bock Kaufmännischer Geschäftsführer: Felix Porzelt Prokurist: Michael Just Steuernummer 143 / 146 / 11102 Gewerbeanmeldung Kreisverwaltungsreferat München Genehmigung § 34 C Genehmigung nach §34 C GewO für Bauträger und Bauunternehmen, zur Errichtung von Bauvorhaben auf eigene und auf fremde Rechnung Gewerbeaufsicht Kreisverwaltungsreferat der Stadt München Handelsregister Amtsgericht München HRB 199715 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Allianz Versicherungs-AG Königinstraße 28, 80802 München Haftungshinweis Verantwortlich für den Inhalt der Webseite im Sinne von § 6 des Vertrages über Mediendienste ist der Geschäftsführer der H-I-M Villenbau, Ralph Heim. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt der Betreiber keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten, sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Die H-I-M Villenbau GmbH mit Sitz in München-Bogenhausen ist ein Tochterunternehmen der HOLDING Gesellschaft H-I-M Immobilien Management GmbH. Genehmigung nach §34 C GewO für Bauträger und Bauunternehmen, zur Errichtung von Bauvorhaben auf eigene und auf fremde Rechnung Genehmigung nach §34 C GewO für Bauträger und Bauunternehmen, zur Errichtung von Bauvorhaben auf eigene und auf fremde Rechnung. Stand 01.01.2024