Zweifamilienhaus in 06925 Annaburg, Ernst-Thälmann-Str.

06925 Annaburg

82.500,00 €
Kaufpreis
272 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
06925 Annaburg
Nutzungsart
Wohnen
Immobilientyp
Haus
Gesamtfläche
2.730 m2
Grundstück
2.730 m2
Wohnfläche
272 m2
Online-ID
9411039
Anbieter-ID
778973
Stand vom
22.04.2024
Kauf­preis
82.500,00 €
denkmalgeschützt
Baujahr
1900
Letzte Modernisierung
1993

Zweifamilienhaus, Baujahr: vor 1900, letzte Modernisierung: 1993, Denkmalschutzobjekt, 2 Etage(n), Wohnfläche: 272m², Garage vorhanden, Resthofstelle mit zwei Einfamilienhäusern, Nebengebäude (ehemaligem Stallgebäude als Anbau, Scheune, Schuppen, Gartenhaus) sowie Außen- und sonstige Anlagen, ungepflegter Objektzustand, zum Zeitpunkt der Wertermittlung vermietet

Sonstiges

Baujahr: 1900 Die Versteigerung findet am zuständigen Amtsgericht statt. Der ausgewiesene Kaufpreis ist der Verkehrswert. Dieser wurde vom Gericht aufgrund eines vom amtlich bestellten Sachverständigen erstellten Gutachtens festgesetzt. Ein Zuschlag ist gegebenenfalls schon ab 50% (bei Zweitterminen auch darunter) des Verkehrswertes möglich. Zudem entfallen für Sie die Makler- und Notarkosten, die je nach Bundesland bis zu 8,5% ausmachen können. Bei weiteren Fragen rufen Sie uns gerne an. Wir sind telefonisch für Sie von Montags bis freitags von 9.00 - 20.00 Uhr und samstags von 10.00 - 16.00 Uhr unter 02102-711711 erreichbar. Seit über 30 Jahren sind wir der führende Informationsdienst für Zwangsversteigerungen. Unser Know How, die Daten bundesweit komplett zu recherchieren, kommt unseren Kunden zu Gute, da keine Versteigerung verpasst wird. Sie finden alle Versteigerungstermine und die relevanten Daten zu den einzelnen Häusern, Mehrfamilienhäusern, Wohnungen, Grundstücken sowie Gewerbeobjekten und landwirtschaftlichen Immobilien. Die Daten und die ggf. vorliegenden Exposés oder amtlichen / von Gerichten zur Verfügung gestellten Gutachten wurden von uns nicht auf Richtigkeit geprüft. Eine Haftung ist deshalb ausgeschlossen. Irrtum oder Zwischenverkauf vorbehalten. Ein Energieausweis liegt z.Z. nicht vor und ist im Zuge des Erwerbs in der Zwangsversteigerung nicht erforderlich.

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