Modulare Werkhallen mit Loftbüros und begrünten Terrassen

85737 Ismaning

15,80 €
pro Quadratmeter
531 - 785 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
85737 Ismaning
Nutzungsart
Gewerbe
Untertyp
Bürofläche
Gesamtfläche
785 m2
Büroflächen
785 m2
Fläche teilbar ab
531 m2
Zustand
Erstbezug
verfügbar ab
nach Vereinbarung
Online-ID
9034680
Anbieter-ID
9280
Stand vom
01.08.2024
provisionsfrei
Preis pro m²
15,80 €
Betriebs- / Neben­kos­ten
1,20 €
Parkmöglichkeit
provisionsfrei
Kfz-Stellplatz
Räume veränderbar
Gebäudeart
nicht-Wohnimmobilie
Baujahr
2022
Baujahr laut Energieausweis
2022

Der Neubau mit seiner offenen Profilglas-Fassade und den großflächigen Toren unterstreicht den Industriestil des Objektes und erlaubt einen großzügigen Lichteinfall in die Loftbüros. Die Erdgeschosseinheiten bestehen aus einem Werkflächenbereich mit Galerieebene. Die als Staffelgeschoss zurückversetzten Büroflächen verfügen über bepflanzte Terrassenbereiche für ein angenehmes Arbeitsumfeld. Die weiträumigen, offenen Einheiten lassen sich nach Bedarf unterteilen oder erweitern. Der Mix der Flächen ermöglicht agile und simultane Arbeitsprozesse.

Ausstattung

- Epoxid-Beschichtung als robuster Bodenbelag - Sichtbetonwände - sichtbare Leitungen an der Stahlbetondecke - Beleuchtung nach Absprache - Teeküchenanschlüsse - getrennte WCs - IT-Verkabelung mieterseits - kein Personenlift - Raumhöhe von bis zu 6 m - großes Einfahrstor je Einheit für komfortable Lager-/Logistikprozesse

Lage

- im nördlichen Teil Ismanings, unweit der B 471 - S-Bahn Ismaning - im Ortszentrum befinden sich viele Geschäfte für den täglichen Bedarf - ein paar Restaurants liegen ebenfalls im Ortszentrum - gewerblicher Standort

Sonstiges

- insgesamt 99 Stellplätze in der Tiefgarage (à € 100,00 zzgl. ges. MwSt.) - Mindestmietlaufzeit von 7,5 Jahren - Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.

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