Mehrfamilienhaus, Baujahr: ca. 1920, 7 Einheiten, 2 Etage(n), Dachgeschoß ausgebaut, Wohnfläche: 487m², Carport vorhanden, im Jahr 2000 Vollsanierung, 2010 komplett neue Giebeldämmung, 2022 neue Dachfenster; je Mietpartei Carport und Schuppenanlage, 6 Wohnungen im Hauptgebäude (davon 5 vermietet), sowie 1 vermietete Wohnung im Anbau; die Veröffentlichung erfolgt im Auftrag des Miteigentümers; AZ 513K19/23, der ZV-Termin wird demnächst bekannt gegeben; weitere Informationen unter: +49 176 4899 5658; am 20.03.2025 um 9:00 Uhr wird am Amtsgericht, Baustr. 9 in 17389 Anklam ein weiteres Mehrfamilenhaus mit 8 Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten unter dem Aktenzeichen 513K18/23 zur Aufhebung der Gemeinschaft versteigert; Objektadresse: Breite Straße 20, 17358 Torgelow
Sichern Sie sich das Objekt schon vor dem Versteigerungstermin! In vielen Fällen ist ein Vorabkauf möglich. Der ausgewiesene Kaufpreis ist der Verkehrswert, den das Gericht aufgrund eines Sachverständigen ermittelt hat. Ein Zuschlag ist ggf. schon ab 50% möglich (bei Zweitterminen auch darunter). Zudem fallen keine Makler- und Notarkosten an! Als Marktführer für Zwangsversteigerungen finden Sie bei uns ALLE Zwangsversteigerungen bundesweit – und das mit Vollständigkeitsgarantie. Mit dem Full-Service-Paket von Argetra bekommen Sie alle verfügbaren Daten und Informationen zur Immobilie. Sie erhalten dadurch Zugriff auf unsere exklusive Online-Datenbank mit einer zwölfmonatigen Vorausschau aller künftigen Objekte. Eine monatliche Übersicht zeigt Ihnen alle Immobilien, damit Sie Ihre Chance nicht verpassen. Und wenn Sie Hilfe brauchen, steht Ihnen Ihr persönlicher Kundenberater zur Seite. Wir helfen Ihnen, Ihre Wunsch-Immobilie erfolgreich zu ersteigern! Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind telefonisch für Sie von montags bis freitags von 9.00 bis 20.00 Uhr erreichbar. Telefon-Nummer: 02102-711 711 Wichtig: Zwangsversteigerungstermine können jederzeit aufgehoben werden, wenn die Immobilie durch einen Vorabkauf erworben wurde. Nur ca. 50% der angesetzten Termine landen tatsächlich beim zuständigen Amtsgericht. Ein Energieausweis ist beim Erwerb durch eine Versteigerung nicht erforderlich.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immobilienmarkt.sueddeutsche.de, Objekt 804776 - vielen Dank!