Helle Büroräume mit Glaselementen und Laderampe

85774 Unterföhring

13,00 €
pro Quadratmeter
145 - 390 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
85774 Unterföhring
Nutzungsart
Gewerbe
Immobilientyp
Büro/Praxis, Bürofläche
Gesamtfläche
390 m2
Büroflächen
390 m2
Fläche teilbar ab
145 m2
Zustand
gepflegt
verfügbar ab
ab sofort, nach Absprache
Online-ID
9995332
Anbieter-ID
4936
Stand vom
10.02.2025
provisionsfrei
Preis pro m²
13,00 €
Betriebs- / Neben­kos­ten
3,50 €
unterkellert
ja
Aufzug
klimatisiert
provisionsfrei
unterkellert
Räume veränderbar
Teppichboden
Gebäudeart
nicht-Wohnimmobilie
Baujahr
1984
Baujahr laut Energieausweis
1984

Das in 2014 renovierte Bürohaus besticht durch seine vielfältige Ausstattung und den modernen Glaselementen. Aufgrund der vorhandenen LKW-Rampe ist die im Erdgeschoss gelegene Mieteinheit sowohl als klassisches Büro als auch als Produktionsfläche nutzbar. Der Gewerbesteuerhebesatz liegt in Unterföhring bei attraktiven 350 %. Der Standort hat eine optimale Verkehrsanbindung über den Föhringer Ring und das Autobahnkreuz München-Nord.

Ausstattung

- Teppichboden, nach Absprache - Systemtrennwände mit integrierten Jalousien in den Glaselementen - Schallschutzfenster - Deckenrasterleuchten - Klimaanlage in jedem Raum - große Teeküche - gemeinschaftlich genutzte WCs - Doppelböden für die IT-Verkabelung (muss eventuell auf Ihren Bedarf angepasst werden) - Lastenlift - Raumhöhe 2,60 - 2,90m - außen liegender Sonnenschutz

Lage

- zwischen Föhringer Ring und Autobahn A9 - Bushaltestellen in unmittelbarer Nähe - wenige Gehminuten entfernt liegt die Feringastraße mit zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten und Bistros

Sonstiges

- Stellplätze auf Anfrage - Lager- und Archivflächen im Souterrain ( € 8,00/m² zzgl. gesetzl. MwSt.) - Anlieferungsrampe - Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.

Breitwieser Roth GmbH

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Breitwieser Roth GmbH

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