Entspannt arbeiten ... Moderne Büroflächen

85774 Unterföhring

11,50 €
pro Quadratmeter
300 - 1.570 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
85774 Unterföhring
Nutzungsart
Gewerbe
Untertyp
Bürofläche
Gesamtfläche
1.570 m2
Büroflächen
1.570 m2
Fläche teilbar ab
300 m2
Zustand
neuwertig
verfügbar ab
nach Vereinbarung
Online-ID
9175408
Anbieter-ID
10614
Stand vom
30.08.2024
provisionsfrei
Preis pro m²
11,50 €
Betriebs- / Neben­kos­ten
3,30 €
unterkellert
ja
Aufzug
barrierefrei
Einbauküche
provisionsfrei
unterkellert
Räume veränderbar
Gebäudeart
nicht-Wohnimmobilie

Das moderne und repräsentative Bürohaus befindet sich im Gewerbegebiet Unterföhring umgeben von weiteren Büro- und Geschäftsgebäuden. Die Büroflächen überzeugen mit bodentiefen Fenstern, moderner Technik und attraktiven Eingangsbereichen. Selbstverständlich können die Flächen den Wünschen und Anforderungen des neuen Mieters angepasst werden.

Ausstattung

- Bodenbelag in Absprache mit dem Mieter - helle Holztüren mit Glasoberlichtern - fast bodentiefe Fenster - abgehängte Deckenleuchten sowie moderne Wandfluter - Teeküche nach Absprache - Bodentanks für die IT-Verkabelung - 2 Personenaufzüge in jedem Eingangsbereich - Raumhöhe von ca. 3,00 m - außen liegender Sonnenschutz

Lage

- zwischen Münchner Straße, Cosimastraße und Föhringer Ring - Bushaltestelle in fußläufiger Nähe - in direkter Nachbarschaft gibt es ein Einkaufszentrum, ein Hotel sowie einige Möglichkeiten für die Mittagspause, weitere Restaurants findet man im Ortszentrum

Sonstiges

- Stellplätze in der Tiefgarage (à € 75,00 zzgl. gesetzl. MwSt.) und Außenstellplätze (à € 40,00 zzgl. gesetzl. MwSt.) stehen zur Anmietung zur Verfügung - E-Ladesäulen (22 kW) in ca. 10 Minuten zu Fuß entfernt - Archivflächen im Keller auf Anfrage - Gewerbesteuerhebesatz von 330 % - Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.

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Breitwieser Roth GmbH

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