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EnEV 2014Ihre Immobilienanzeige nach den neuen RichtlinienLaut Beschluss der Bundesregierung gelten ab dem 01.05.2014 neue Pflichtangaben nach der Energieeinsparverordnung 2014 für Immobilienanzeigen.
Damit Sie stets über die Abkürzungen im Bilde sind, erhalten Sie hier die Möglichkeit, ein Abkürzungsverzeichnis mit allen Begriffen rund um den EnEV 2014 als PDF herunter zu laden:
EnEV 2014: SZ Abkürzungsverzeichnis - PDF Folgende Begriffe werden von der Pflichtangabe nach § 16 a EnEV umfasst: Wohngebäude:
Alle Angaben ohne Anspruch auf juristische Gewähr und Vollständigkeit EnEV 2014
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